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Mitgliedschaften

Die Aufnahme des ordentlichen Mitglieds erfolgt auf Vorschlag von zwei ordentlichen Mitgliedern. Das Gesuch enthält einen Lebenslauf und Kopien der Diplome. Es bedingt die Anerkennung der Statuten der SVNP, die Bereitschaft, Beschlüsse der Generalversammlung (GV) zu akzeptieren sowie die berufsethischen Richtlinien, wie sie die FSP definiert, zu beachten. Auf Antrag des Vorstandes entscheiden die ordentlichen Mitglieder über die Aufnahme (Rekursrecht oder Abstimmung an der GV).

Das Aufnahmegesuch für die ausserordentliche Mitgliedschaft erfolgt mit Antrag und den notwendigen Unterlagen an das Sekretariat. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

Die Mitglieder der SVNP entrichten einen jährlichen Mitgliederbeitrag. Dieser beträgt derzeit Fr. 220.- für ordentliche und Fr. 90.- für ausserordentliche Mitglieder.

Studienabgänger(innen), die der SVNP spätestens zwei Jahre nach der Erlangung des Masterdiploms beitreten, bezahlen im Jahr des Beitritts sowie im darauffolgenden Jahr keinen Mitgliederbeitrag.



youngSVNP

Ordentliche Mitglieder, welche in der Weiterbildung zur/m «Fachpsychologin/en für Neuropsychologie FSP» stehen, können unabhängig vom Alter Mitglied der youngSVNP werden, sofern ihr Universitätsabschluss bzw. Abschluss der Fachhochschulausbildung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt.

Die Mitglieder der youngSVNP entrichten einen reduzierten jährlichen Mitgliederbeitrag: CHF 90.-

Mitgliedschaft bei der FSP

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im Gliedverband SVNP ist eine Mitgliedschaft im Dachverband FSP.

SVNP / ASNP

Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen
Association Suisse des Neuropsychologues
Associazione Svizzera delle neuropsicologhe e degli neuropsicologi

Kontakt / Info SVNP/ASNP c/o FSP Effingerstrasse 15, 3008 Bern +41 31 388 88 20Konto 1128-0020.224, Zürcher Kantonalbank,
8010 Zürich (PC der Bank: 80-151-4)

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