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Tarifvertrag ambulante Neuropsychologie IV/UV/MVSeit dem 1.1.2004 besteht ein Tarifvertrag zwischen H+ und der SVNP auf der einen Seite und der Invalidenversicherung (IV), den Versicherern gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und dem Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) auf der anderen Seite. Darin wird die Abgeltung von ambulanten neuropsychologischen Leistungen gemäss IVG, UVG und MVG geregelt. Wer kann über diesen Tarifvertrag abrechnen?Zur Abrechnung von ambulanten neuropsychologischen Leistungen sind gemäss Tarifvertrag NeuropsychologInnen zugelassen, welche einen Abschluss mit Psychologie im Hauptfach an einer Universität erworben und im Rahmen der postgradualen Weiterbildung eine 5-jährige klinisch-neuropsychologische Tätigkeit in einer zugelassenen Institution absolviert haben. In der Regel entsprechen diese Anforderungen dem FSP-Fachtitel für Neuropsychologie. Detaillierte Informationen zum Erwerb des Fachtitels „Fachpsychologe/Fachpsychologin für Neuropsychologie FSP" finden sich im Weiterbildungsreglement. Inhaber von gleichwertigen ausländischen Aus- und Weiterbildungen können die entsprechenden Diplome / Unterlagen zusammen mit dem ausgefüllten Deklarationsformular beim Sekretariat der Paritätischen Vertrauenskommission (PVK) einreichen, damit die Äquivalenz der Abschlüsse geprüft werden kann. Die Postadresse lautet: PVK Sekretariat Neuropsychologie NeuropsychologInnen, welche sich bereits vor dem Inkrafttreten des Tarifvertrags durch eine vergleichbare fachliche Weiterbildung ausgewiesen haben und regelmässig zu Lasten der Versicherer ambulante neuropsychologische Leistungen abrechnen konnten (Besitzstand), können ihr Dossier mit den relevanten Nachweisen und dem Deklarationsformular beim PVK-Sekretariat einreichen. Bei der Zusammenstellung des Dossiers orientieren sich die AntragstellerInnen hinsichtlich Inhalt, Umfang und Form bitte an dem Beispiel zum Erwerb des FSP-Fachtitels für Neuropsychologie. Deklaration betreffend Zulassung zur Abrechnung von ambulanten neuropsychologischen LeistungenNeuropsychologInnen, welche ihren FSP-Fachtitel für Neuropsychologie erst kürzlich erlangt haben oder Institutionen welche es bisher verpasst haben, das Deklarationsformular der PVK zu retournieren, finden dieses hier. MutationenBei Änderungen der Anstellungsverhältnisse in einer Institution, welche zur Abrechnung von ambulanten neuropsychologischen Leistungen bereits anerkannt ist bitten wir um Retournierung des folgenden Mutationsformulars. FortbildungsnachweisIm Rahmen der Qualitätssicherung wird von den dem Vertrag angeschlossenen NeuropsychologInnen eine Fortbildung von durchschnittlich 40 Stunden pro Kalenderjahr erwartet. Die Bestätigung der Fortbildung ist erstmals für das Jahr 2005 zu erbringen. Für den Nachweis dieser Fortbildung kann das folgende Formular verwendet werden. InhalberInnen des FSP-Fachtitels erbringen diesen Nachweis im Rahmen der regelmässigen Überprüfung der geleisteten Weiterbildung durch die Anerkennungskommission der SVNP mit diesem Formular. |
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Adresse: ASNP | case postale 1308 | CH-6596 Gordola Adresse e-mail: secretariat@neuropsychologie.ch | Adresse e-mail webmaster: webmaster@neuropsychologie.ch Banque: Compte 1128-0020.224, Zürcher Kantonalbank, 8010 Zürich (CCP: 80-151-4) |
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