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Fachtitel "Fachpsychologin/Fachpsychologe für Neuropsychologie FSP"Das Reglement der postgradualen Weiterbildung zum Fachtitel "Fachpsychologin für Neuropsychologie FSP" bzw. "Fachpsychologe für Neuropsychologie FSP" wurde am 16.11.1996 durch die Delegiertenversammlung der FSP anerkannt (revidiert an der GV vom 8.11.2003). Seither ist es möglich, diesen Fachtitel bei der Anerkennungs-kommission der SVNP zu beantragen. Verliehen wird der Fachtitel von der FSP auf Antrag der Anerkennungskommission SVNP. Das Reglement kann in voller Länge hier eingesehen werden: Der von der Universität Zürich angebotene Studiengang in Master of Advanced Studies in Neuropsychology (MASNP) führt nicht gleichzeitig zum FSP Fachtitel in Neuropsychologie. Der Fachtitel in Neuropsychologie FSP kann nach Absolvieren des Curriculums der SVNP beantragt werden (siehe Weiterbildungsreglement). Der in diesem Curriculum zu erfüllende Teil Kenntnisse und Theoretisches Wissen kann u.U. durch die im Studiengang MASNP vermittelten Inhalte abgedeckt sein. Weitere Informationen zum Erwerb des Fachtitels |
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